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Batterierücknahme und Entsorgung

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Batterien und Akkus dürfen seit dem 01.10.1998 laut Batterieverordnung (ab 1.12.2009 BatterieGesetz) nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Durch diese Verordnung ist der Endverbraucher zur Rückgabe aller verbrauchten/defekten Batterien und Akkus verpflichtet.
Diese können sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden.
Natürlich auch bei uns. Wir sorgen fü eine ordnungsgemäße Entsorgung.

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